Für natürliche und juristische Personen werden gegenüber einer Finanzbehörde von uns Tatsachen, die das Amt zur Ermittlung zur Besteuerungsgrundlagen für eine Festsetzung der Steuer benötigt, dargelegt.
Ihr Steuerberater für Gevelsberg, Schwelm, Ennepetal, Wetter, Witten, Wuppertal, Solingen, Sprockhövel, Herdecke, Hagen, Radevormwald, Remscheid und ganz NRW (Nordrhein-Westfalen)